Logo

WeBible

de
Luther (1545)
Select Version
Widget
luther15455. Mose 15
2 - Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HErrn.
Select
5. Mose 15:2
2 / 23
Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem HErrn.
Make Widget
Webible
Freely accessible Bible
48 Languages, 74 Versions, 3963 Books